Therapieablauf


Zu Beginn erfolgt meinerseits eine Anamneseerhebung, um Informationen zur Lebenssituation und zu den persönlichen Erwartungen und Wünschen zusammenzutragen. Anschließend wird eine gezielte logopädische  Diagnostik durchgeführt, um den genauen Behandlungsbedarf festzustellen. In weiterer Folge wird bei Bedarf eine Therapie eingeleitet.

Die Therapiedauer und Therapiefrequenz orientieren sich an dem Störungsbild sowie dem Ausmaß der Symptomatik. Sie werden in Absprache mit Ihnen vereinbart. Ich biete auf Wunsch und nach Möglichkeit auch gerne teletherapeutische Einheiten oder Hausbesuche an.

Verrechnung / Verordnungsweg


Für eine logopädische Abklärung und Therapie benötigen Sie eine fachärztliche Verordnung. Diese kann von HNO-ÄrztInnen, KinderärztInnen, NeurologInnen oder ZahnärztInnen ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass bei Sozialversicherungsträgern wie der SVS oder KFA zusätzlich eine chefärztliche Bewilligung (ab der zweiten Einheit) erforderlich ist. In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen etwa 50-70% der Behandlungskosten. Private Zusatzversicherungen decken die verbleibenden Kosten häufig zur Gänze ab. Zudem bietet das Land Steiermark bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen finanzielle Unterstützung. Nähere Auskünfte zu den aktuellen Tarifen und konkreten Rückerstattungssätzen lasse ich Ihnen auf Anfrage gerne vorab zukommen.